[ Auszug: (1) Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Gesamtguts die Vornahme eines
Rechtsgeschäfts oder die Führung eines Rechtsstreits erforderlich, so kann
das Vormun ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]